Nur die halbe Wahrheit

Der Autor des Beitrags „Umzugssicher“ (Berliner Abendblatt vom 22. Februar) hat zwei wichtige Dinge zu erwähnen vergessen:

  1. Gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO durch das Verwaltungsgericht Berlin ist seit August 2005 eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin anhängig.
  2. Das Bezirksamt Lichtenberg hat am 24.01.2006 das Bürgerbegehren „Für den Erhalt des Coppi-Gymnasiums am Standort Römerweg“ für zulässig erklärt. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollen erreichen, dass der Bezirksamtsbeschluss zur Fusion von Coppi- und Kant-Gymnasium rückgängig gemacht wird und das Coppi-Gymnasium seine Eigenständigkeit behält. Die Unterschriftensammlung ist in vollem Gange.

Eltern künftiger Siebtklässler können ihre Kinder auch weiterhin beim Coppi-Gymnasium anmelden. Jede Anmeldung bei Coppi ist ein weiteres Argument für den Erhalt der Schule!

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