Bürgerbegehren

Allgemeine Informationen

Im Juli 2005 ist eine Änderung der Berliner Landesverfassung in Kraft getreten, die den Weg zur Einführung von Bürgerentscheiden auf Bezirksebene ebnet. In Angelegenheiten, die bislang allein den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) oblagen, können die Wahlberechtigten in den zwölf Bezirken nun viele Angelegenheiten mit entscheiden. Zu den Themen für Bürgerentscheide gehören auch Entscheidungen zu Schulstandorten.

Voraussetzung eines Bürgerentscheides ist ein Bürgerbegehren mit einer mit Ja oder Nein zu beantwortenden Frage. Das Bürgerbegehren ist beim Bezirksamt zu beantragen. Innerhalb eines Monats muss das Bezirksamt über seine Zulässigkeit entscheiden. Wird ein Bürgerbegehren als zulässig erklärt, haben seine Initiatoren sechs Monate Zeit, um unterstützende Unterschriften von mindestens drei Prozent der Wahlberechtigten (ab 16 Jahren!) zu sammeln. Im Bezirk Lichtenberg mit rund 200.000 Wahlberechtigten sind das ca. 6.000 Unterschriften. Nach Abgabe der Unterschriftenlisten muss das Bezirksamt innerhalb eines Monats prüfen, ob die erforderliche Zahl gültiger Unterschriften vorliegt. Falls das der Fall ist, dürfen BVV und Bezirksamt bis zur Durchführung des Bürgerentscheids weder eine Entscheidung treffen, die dem Bürgerbegehren zuwider läuft, noch mit der Umsetzung einer solchen Entscheidung beginnen, es sei denn, dazu besteht eine rechtliche Verpflichtung (§ 45).

Von jetzt an gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder macht sich die BVV (innerhalb von zwei Monaten) das Anliegen des Bürgerbegehrens zu Eigen, oder sie stellt zum Bürgerentscheid eine Alternative zum Bürgerbegehren zur Abstimmung.

Der Bürgerentscheid muss spätestens vier Monate nach Zustandekommen des Bürgerbegehrens abgehalten werden. Die Wahlberechtigten erhalten rechtzeitig Informationen über Termin und Ort des Bürgerentscheids sowie über die konkurrierenden Vorlagen. Auf dem Stimmzettel müssen sie sich dann zwischen dem Anliegen des Bürgerbegehrens und der Alternativvorlage der BVV entscheiden.

Am Bürgerentscheid müssen sich mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten beteiligen. In Lichtenberg sind das rund 30.000. Die Vorlage, die die meisten Stimmen erhält, gilt als angenommen. Das Ergebnis des Bürgerentscheids entwickelt die gleiche Wirkung wie ein BVV-Beschluss. Im Falle des Erfolges können Bürgerentscheide bereits gefasste Beschlüsse der BVV ersetzen und deren Rechtskraft entfalten (§ 47).

Weitere Informationen sind unter http://www.buergerbegehren.de und http://www.mehr-demokratie.de abrufbar.

Bürgerbegehren zum Erhalt des Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasiums

Das Bürgerbegehren zum Erhalt des Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasiums war nicht nur das erste Bürgerbegehren in Lichtenberg, sondern gleichzeitig das erste in Berlin zustande gekommene Bürgerbegehren.

Auf dem Wege des Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids soll erreicht werden, dass das über die Grenzen Lichtenbergs hinaus anerkannte Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasium mit seinem besonderen musischen Profil am Standort Römerweg erhalten bleibt. Die Initiatoren sind der Überzeugung, dass die Absicht des Bezirksamtes Lichtenberg, das Coppi-Gymnasium mit dem Kant-Gymnasium am Standort Lückstraße zu fusionieren, sowohl aus bildungspolitischer Sicht als auch aus stadtentwicklungspolitischen Gründen unsinnig ist. Das Coppi-Gymnasium hat konstant hohe Anmeldezahlen, und Karlshorst ist – nicht zuletzt aufgrund der Bauaktivitäten im Carlsgarten – einer der wenigen Lichtenberger Ortsteile, in den Familien mit Kindern ziehen. Außerdem wird befürchtet, dass der vom Bezirksamt angekündigte Umzug des Forster-Gymnasiums an den Standort Römerweg, aus finanziellen Gründen nicht verwirklicht wird und Karlshorst dann ohne weiterführende Schule wäre. Das ist für die Entwicklung des Ortsteils nicht zu akzeptieren.

Die Initiatoren hatten am 30.12.2005 beim Bezirksamt Lichtenberg ihren Antrag auf Durchführung eines Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids gestellt. Dieser Antrag wurde am 24.01.2006 durch das Bezirksamt Lichtenberg bewilligt.

Daraufhin haben sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens in einem Offenen Brief an die Bürgerinnen und Bürger Lichtenbergs gewandt. Darin wurde das Procedere des Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids erklärt und das Anliegen des Bürgerbegehrens für den Erhalt des Coppi-Gymnasiums vorgestellt.

Anfang Februar begann die Unterschriftensammlung. Die überwiegende Mehrzahl der Stimmen wurde von den Schülerinnen und Schülern des Coppi-Gymnasiums zusammengetragen. Sie waren nicht nur in ihrem Wohnumfeld unterwegs, sondern auch an Verkehrsknotenpunkten des Bezirks. Unterstützt wurden sie von Eltern, Freunden und Bekannten, aber auch von Gewerbetreibenden, die Unterschriftenlisten in ihren Geschäftsräumen ausgelegt hatten.

Bereits Ende März waren die erforderlichen 6.000 Stimmen beisammen; es wurde aber weitergesammelt. Bei einem Stand von weit mehr als 11.000 Unterschriften wurden die Listen am 16. Mai an Bezirksbürgermeisterin Christina Emmrich übergeben.

Das Bezirksamt Lichtenberg-Hohenschönhausen hat nach Auszählung der Unterschriften am 13. Juni 2006 das Bürgerbegehren als zustande gekommen erklärt. Mit dieser Entscheidung hat eine Art aufschiebende Wirkung eingesetzt, d. h. es durften und dürfen vonseiten des Bezirksamts und der BVV keine Aktivitäten in Richtung Fusion unternommen werden.

Laut Bezirksverwaltungsgesetz hatte die BVV nun die Möglichkeit, a) der Intention des Bürgerbegehrens zu folgen, b) mit seinen Initiatoren einen Kompromiss zufinden – in beiden Fällen wäre der Bürgerentscheid entfallen – oder c) eine konkurrierende Vorlage zur Abstimmung zu stellen. Die von der Linkspartei.PDS dominierte BVV hat die ersten beiden Varianten von vornherein nicht erwogen, sondern eine konkurrierende Vorlage vorgelegt, die gemeinsam mit der Vorlage der Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Bürgerentscheid zur Abstimmung gestellt wird.

Aus organisatorischen und finanziellen Gründen bot sich der 17. September 2006 als optimaler Termin an. An diesem Tag finden die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen statt.

Am Bürgerentscheid müssen sich mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten beteiligen. In Lichtenberg sind das rund 30.000. Die Vorlage, die die meisten Stimmen auf sich vereint, gilt als angenommen.

Fragestellung (lt. Unterschriftenliste)

Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasium (Römerweg 30/32) an seinem bisherigen Standort zu erhalten sowie seinen Beschluss Nr. 047 / 2005, das Coppi-Gymnasium mit dem Kant-Gymnasium am Standort des Kant-Gymnasiums zusammenzulegen und das Forster-Gymnasium an den bisherigen Standort des Coppi-Gymnasiums zu verlegen, aufzuheben.

Begründung des Bürgerbegehrens (lt. Unterschriftenliste)

Bei Anerkennung der Notwendigkeit, wegen zurückgehender Schülerzahlen Schulstandorte zusammenzuführen, ist es nicht hinzunehmen, dass nach gegenwärtiger Beschlusslage des Bezirksamtes ein Ringumzug mit den entsprechenden Störungen des Schulalltags und entsprechenden zusätzlichen Kosten stattfinden soll.

Es ist nicht einzusehen, dass das Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasiums mit seiner weit über Lichtenberg hinaus gehenden Wirkung und seinen seit Jahren konstant hohen Anmeldezahlen den Stadtteil Karlshorst verlassen und durch die Fusion mit dem Kant-Gymnasium seine Eigenständigkeit aufgeben und den Fortbestand seines speziellen Profils aufgeben soll.

Der vom Bezirksamt erst mit großer zeitlicher Verzögerung geplante Umzug des Forster-Gymnasiums hätte zur Folge, dass der Lichtenberger Ortsteil, in den seit Jahren Familien mit Kindern ziehen, für Jahre ohne weiter führende Schule bliebe.

Außerdem steht zu befürchten, dass der spätere Umzug des Georg-Forster-Gymnasiums aus finanziellen Gründen gar nicht umgesetzt wird und damit der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zum Erhalt des Standortes unterlaufen wird.

Kostenabschätzung des Bezirksamtes (lt. Unterschriftenliste)

Bei Umsetzung des Bürgerbegehrens entstehen für den Bezirkshaushalt Mehrkosten in Höhe von jährlich 752.000 Euro, da dann das Gebäude des Forster-Gymnasiums in der Dolgenseestr. 60 nicht aufgegeben werden kann. Darin enthalten sind Abschreibungen für Gebäude und Mobilien in Höhe 240.000 Euro sowie zusätzliche Personalausgaben in Höhe von 90.000 Euro für Schulsekretariat sowie Schulhausmeister bzw. -wart. Zusätzlich wird der Landeshaushalt mit 110.000 Euro für die Schulleitung belastet.

Dem stehen einmalige Einsparungen für entbehrliche Umzüge in Höhe von ca. 50.000 Euro gegenüber.

Kostenabschätzung der Einreicher (lt. Unterschriftenliste)

Da auch bei Umsetzung des Bezirksamtsbeschlusses die Erhaltungs- und Sanierungskosten für beide Standorte, Kant- und Coppi-Gymnasium, identisch sind, können mit einem erfolgreichen Bürgerentscheid u. a. die Umzugskosten für das Coppi-Gymnasium für andere Aufgaben im Bildungssystem Lichtenbergs genutzt werden.

Vertrauensleute

Gerrit Deutschmann
Jens Freinatis
Jana Gassan

Offener Brief Offener Brief an alle Lichtenberger Bürgerinnen und Bürger

Unterschriftenliste Unterschriftenliste

Wichtig: Die beiden Seiten der Liste müssen im Duplex-Verfahren ausgedruckt werden. Unterschriften sind nur gültig, wenn die Begründung des Bürgerbegehrens auf der Rückseite abgedruckt ist.

Siehe auch:

Pressemitteilung Pressemitteilung 30.12.2005:
Bürgerbegehren zum Erhalt des Coppi-Gymnasiums gestartet
Pressemitteilung Pressemitteilung 24.01.2006:
Bürgerbegehren zum Erhalt des Hans-und-Hilde-
Coppi-Gymnasiums in Karlshorst zulässig
Pressemitteilung Pressemitteilung 11.05.2006:
08/2006 Übergabe der Unterschriften zum Bürgerbehren
für den Erhalt des Coppi-Gymnasiums
Pressemitteilung Pressemitteilung 16.05.2006:
10/2006 Weit mehr als 11.000 Unterschriften für den Erhalt
des Coppi-Gymnasiums
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