Für den Erhalt

Für den Erhalt des Coppi-Gymnasiums am Römerweg!

Das Bezirksamt Berlin-Lichtenberg hat im Februar 2005 beschlossen, das Coppi-Gymnasium in Berlin-Karlshorst mit dem Rummelsburger Kant-Gymnasium an dessen Standort Lückstraße zu fusionieren. Teil des Beschlusses ist auch, dass das Forster-Gymnasium seinen Standort in der Dolgenseestraße verlässt und an den Römerweg wechselt. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat diesem Beschluss zugestimmt.

Das diesem Beschluss zugrunde liegende Abwägungspapier der Schulentwicklungsplanung Lichtenberg und auch das folgende Vorgehen der Schulbehörden, die Fusion umzusetzen, zeigen sehr deutlich – dies kann in der Chronologie nachgelesen werden –, dass die Leitvorstellungen für die Aufhebung und Zusammenlegung von Schulen vom 27.05.2004 in vielerlei Hinsicht nicht eingehalten worden sind, insbesondere bezüglich der vorgegebenen zeitlichen Abläufe, der Transparenz in der Vermittlung von Argumenten und Entscheidungen sowie der frühzeitigen Einbeziehung der davon Betroffenen nach dem Prinzip des gegenseitigen Respekts. Außerdem sehen die Eltern das Gebot der „gerechten Abwägung“ verletzt.

Vor diesem Hintergrund haben Eltern, Schüler und Lehrer seit Dezember 2004 alle Möglichkeiten genutzt, gegen den Fusionsbeschluss vorzugehen, und dabei parallel verschiedene Wege beschritten:

  • den behördlichen Weg: Widerspruch gegen den Fusionsbeschluss, Nutzung der Einwohnerfragestunden der BVV, Schreiben an den Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO beim Verwaltungsgericht Berlin, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin und
  • den Weg über öffentliche Aktionen: Demonstrationen, Konzerte, Informationsveranstaltungen, zusätzliche Tage der offenen Tür.

Eine sachliche Auseinandersetzung mit den Argumenten der Eltern, Schüler und Lehrer des Coppi-Gymnasiums hat trotz vielfältiger Initiativen in keiner Phase stattgefunden. Die Beschäftigung mit den Sachargumenten konnte auch nicht auf dem Rechtswege erzielt werden, denn die Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden generell allein an formalen Gesichtspunkten festgemacht. Eine Bewertung oder Abwägung inhaltlicher Aspekte ist in solchen Verfahren nicht vorgesehen.

Deshalb haben Eltern des Coppi-Gymnasiums unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Mittel das Bürgerbegehren zum Erhalt des Coppi-Gymnasiums am Römerweg initiiert, um auf diesem Wege die Rücknahme des Fusionsbeschlusses zu erreichen.

Veröffentlicht am
Kategorisiert in Allgemein