Bürgerentscheid

Siehe auch: Chronologie / Was für Coppi spricht.

Der Bürgerentscheid zum Erhalt des Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasiums war der erste in Berlin abgehaltene Bürgerentscheid. Dieses Instrument der direkten Demokratie ist in Berlin erst seit Juli 2005 auf Bezirksebene möglich.

Beim Bürgerentscheid am 17. September 2006 haben die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks Lichtenberg mit deutlicher Mehrheit für den Erhalt des musikorientierten Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasiums am Standort Römerweg votiert.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids hatten sich dafür stark gemacht, dass das über die Grenzen Lichtenbergs hinaus bekannte und anerkannte Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasium mit seinem besonderen musischen Profil am Standort Römerweg erhalten bleibt.

Das Bezirksamt war aufgefordert, „das Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasium (Römerweg 30-32) an seinem bisherigen Standort zu erhalten sowie seinen Beschluss Nr. 047/2005, das Coppi-Gymnasium mit dem Kant-Gymnasium am Standort des Kant-Gymnasiums zusammenzulegen und das Forster-Gymnasium an den bisherigen Standort des Coppi-Gymnasiums zu verlegen, aufzuheben“.

Das Bezirksamt Lichtenberg ist dieser Forderung mit seinem Beschluss vom 21. November 2006 nachgekommen.

Ausführliche Informationen zum Procedere, den Hintergründen und dem Verlauf des Bürgerbegehrens /Bürgerentscheids können Sie unter den folgenden Punkten abrufen:

  1. Allgemeine Informationen zum Verfahren von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
  2. Vorgeschichte
  3. Begründung
  4. Zielstellung
  5. Verlauf

1. Allgemeine Informationen zum Verfahren von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Im Juli 2005 ist eine Änderung der Berliner Landesverfassung in Kraft getreten, die den Weg zur Einführung von Bürgerentscheiden auf Bezirksebene ebnet. In Angelegenheiten, die bislang allein den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) oblagen, können die Wahlberechtigten in den zwölf Bezirken nun viele Angelegenheiten mit entscheiden. Zu den Themen für Bürgerentscheide gehören auch Entscheidungen zu Schulstandorten.

Voraussetzung eines Bürgerentscheides ist ein Bürgerbegehren mit einer mit Ja oder Nein zu beantwortenden Frage. Das Bürgerbegehren ist beim Bezirksamt zu beantragen. Innerhalb eines Monats muss das Bezirksamt über seine Zulässigkeit entscheiden. Wird ein Bürgerbegehren als zulässig erklärt, haben seine Initiatoren sechs Monate Zeit, um unterstützende Unterschriften von mindestens drei Prozent der Wahlberechtigten (ab 16 Jahren) zu sammeln. Im Bezirk Lichtenberg mit rund 200.000 Wahlberechtigten sind das ca. 6.000 Unterschriften. Nach Abgabe der Unterschriftenlisten muss das Bezirksamt innerhalb eines Monats prüfen, ob die erforderliche Zahl gültiger Unterschriften vorliegt. Falls das der Fall ist, dürfen BVV und Bezirksamt bis zur Durchführung des Bürgerentscheids weder eine Entscheidung treffen, die dem Bürgerbegehren zuwider läuft, noch mit der Umsetzung einer solchen Entscheidung beginnen, es sei denn, dazu besteht eine rechtliche Verpflichtung (§ 45).

Von jetzt an gibt es drei Möglichkeiten:

  • Die BVV macht sich (innerhalb von zwei Monaten) das Anliegen des Bürgerbegehrens zu eigen.
  • Die BVV sucht gemeinsam mit den Initiatoren einen Kompromiss.
  • Die BVV stellt zum Bürgerentscheid eine sogenannte konkurrierende Vorlage zum Bürgerbegehren zur Abstimmung.

Der Bürgerentscheid muss spätestens vier Monate nach Zustandekommen des Bürgerbegehrens abgehalten werden. Die Wahlberechtigten erhalten rechtzeitig Informationen über Termin und Ort des Bürgerentscheids sowie über die konkurrierenden Vorlagen. Auf dem Stimmzettel müssen sie sich dann zwischen dem Anliegen des Bürgerbegehrens und der Alternativvorlage der BVV entscheiden.

Am Bürgerentscheid müssen sich mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten beteiligen. In Lichtenberg sind das rund 30.000 Bürgerinnen und Bürger. Die Vorlage, die die meisten Stimmen erhält, gilt als angenommen. Das Ergebnis des Bürgerentscheids entwickelt die gleiche Wirkung wie ein BVV-Beschluss. Im Falle des Erfolges können Bürgerentscheide bereits gefasste Beschlüsse der BVV ersetzen und deren Rechtskraft entfalten (§ 47).

Siehe auch:
http://www.buergerbegehren.de/
http://www.mehr-demokratie.de/

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2. Vorgeschichte

Das Bezirksamt Berlin-Lichtenberg hatte im Februar 2005 beschlossen, das Coppi-Gymnasium in Berlin-Karlshorst mit dem Rummelsburger Kant-Gymnasium an dessen Standort Lückstraße zu fusionieren. Teil des Beschlusses war auch, dass das Forster-Gymnasium seinen Standort in der Dolgenseestraße verlässt und an den Römerweg wechselt. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hatte diesem Beschluss zugestimmt.

Das diesem Beschluss zugrunde liegende „Abwägungspapier der Schulentwicklungsplanung Lichtenberg“ und auch das folgende Vorgehen der Schulbehörden, die Fusion umzusetzen, zeigen sehr deutlich – dies kann in der Chronologie nachgelesen werden –, dass die Leitvorstellungen für die Aufhebung und Zusammenlegung von Schulen vom 27.05.2004 (PDF) in vielerlei Hinsicht nicht eingehalten worden sind, insbesondere bezüglich der vorgegebenen zeitlichen Abläufe, der Transparenz in der Vermittlung von Argumenten und Entscheidungen sowie der frühzeitigen Einbeziehung der davon Betroffenen nach dem Prinzip des gegenseitigen Respekts. Außerdem sehen die Eltern das Gebot der „gerechten Abwägung“ verletzt.

Vor diesem Hintergrund haben Eltern, Schüler und Lehrer seit Dezember 2004 alle Möglichkeiten genutzt, gegen den Fusionsbeschluss vorzugehen, und dabei parallel verschiedene Wege beschritten:

  • den behördlichen Weg: Widerspruch gegen den Fusionsbeschluss, Nutzung der Einwohnerfragestunden der BVV, Schreiben an den Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO beim Verwaltungsgericht Berlin, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin und
  • den Weg über öffentliche Aktionen: Demonstrationen, Konzerte, Informationsveranstaltungen, zusätzliche Tage der offenen Tür.

Eine sachliche Auseinandersetzung mit den Argumenten der Eltern, Schüler und Lehrer des Coppi-Gymnasiums hat trotz vielfältiger Initiativen in keiner Phase stattgefunden. Die Beschäftigung mit den Sachargumenten konnte auch nicht auf dem Rechtswege erzielt werden, denn die Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden generell allein an formalen Gesichtspunkten festgemacht. Eine Bewertung oder Abwägung inhaltlicher Aspekte ist in solchen Verfahren grundsätzlich nicht vorgesehen.

Deshalb haben Eltern des Coppi-Gymnasiums unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Mittel Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zum Erhalt des Coppi-Gymnasiums am Römerweg initiiert, um auf diesem Wege die Rücknahme des Fusionsbeschlusses zu erreichen.

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3. Begründung (lt. Vorlage für den Bürgerentscheid)

„Die notwendige Schul“entwicklungs“planung unseres Bezirks darf vom Bezirksamt nicht von vornherein als reine Schul“schließungs“planung verstanden und gehandhabt werden.

Aus dem Bürgerentscheid folgt deshalb keinesfalls eine automatische Schließung oder Aufteilung anderer Schulen. Wir Eltern wehren uns gegen diese Behauptung!
Statt den falschen Bezirksamtsbeschluss aufzuheben und damit den Weg freizumachen für offene und gleichberechtigte Gespräche zu einer friedlichen Konfliktlösung und zum Erhalt der Bildungsangebote, fällt dem Bezirksamt nichts anderes ein, als erneut zu drohen. Entweder würde das Coppi-Gymnasium seinen Standort in Karlshorst verlieren oder das Kant-Gymnasium würde aufgeteilt. Nein, genau das ist nicht das kreative Denken, das wir einfordern!

Wir wollen keine Sonderstellung des Coppi-Gymnasiums zu Lasten der anderen Schulen. Diese Unterstellung finden wir unfair. Wir wollen faire Verhandlungen auf Augenhöhe!“

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4. Zielstellung (lt. Vorlage für den Bürgerentscheid)

„Die Ziele des Bürgerentscheids sind:

  1. dass mit dem Bürgerentscheid, für dessen Zustandekommen in kurzer Zeit schon mehr als 11.000 Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme gegeben haben, eine Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses erreicht und eine Neubewertung der Situation möglich wird.
    Wir treten für eine langfristige Planungssicherheit bei der Schulentwicklung ein. Dafür müssen Eltern und Schüler die notwendigen Entscheidungen aber mitgestalten und nachvollziehen können.
    Leider wurden in der Vergangenheit immer weniger Kinder geboren. Das hat zur Folge, dass es für den Süden Lichtenbergs in den nächsten Jahren nicht genug Schülerinnen und Schüler für drei Oberschulstandorte gibt. Diese Einsicht bestreiten wir nicht.
    Für einen möglichst breiten Konsens ist aber die frühzeitigere und ehrliche Einbeziehung der Betroffenen von großer Bedeutung. Ansonsten entstehen erhebliche Konflikte wie jetzt bei der Diskussion um die Schulen im Süden Lichtenbergs. Die zuständigen Gremien (Schulkonferenzen, Bezirksschulbeirat) wurden viel zu spät eingebunden, die Eltern viel zu spät informiert. Die Broschüre zu den künftigen Oberschulstandorten war mit dem Fusionsvorschlag und der geplanten Aufgabe des Standortes Karlshorst bereits gedruckt, bevor wir Betroffenen auch nur informiert wurden.
    Und dass dies keineswegs ein Einzelfall ist, zeigen aktuell wieder die überstürzte Schließung der Oskar-Schindler-Schule in der Darßer Straße und die Proteste an der Feldmark-Grundschule in Hohenschönhausen.
    Diesen Umgang des Amtes mit den Eltern lassen wir uns nicht länger gefallen.
  2. dass die Angebote aller drei Gymnasien in Lichtenberg-Süd (Coppi-Gymnasium, Kant-Gymnasium und Forster-Gymnasium) trotz zurückgehender Schülerzahlen erhalten bleiben,
    das Musikprofil des Coppi-Gymnasiums, das besondere mathematisch-naturwissenschaftliche Profil des Forster-Gymnasiums und das humanistische Profil des Kant-Gymnasiums, die in den Bezirk und weit darüber hinaus wirken und damit zu einem Markenzeichen Lichtenbergs geworden sind.
    Der bisherige Bezirksamtsbeschluss sichert das nicht. Dieser Beschluss wurde Anfang 2005 gefasst. Die für die Umsetzung dieser Entscheidung notwendigen Fusionsgespräche zwischen den betroffenen Gymnasien haben aber seit nunmehr 1 1/2 Jahren faktisch nicht stattgefunden. Damit ist die eigentlich gewollte „Fusion auf Augenhöhe“, mit einem Erhalt des musikbetonten Profils des Coppi-Gymnasiums, nicht vorbereitet.
    Das Bezirksamt versprach im Frühjahr 2005, sich regelmäßig über die Fusionsgespräche der Gymnasien unterrichten zu lassen und auf die Arbeitsgruppen Einfluss zum Erhalt der bestehenden Schulprofile zu nehmen. Nichts ist geschehen – keine rechtzeitigen Arbeitsgruppen, keine Fusionsgespräche!
  3. dass es zu keinem Ringtausch der Schulstandorte mit den entsprechenden Störungen des Schulalltags und entsprechenden zusätzlichen Kosten kommt, wie es die gegenwärtige Beschlusslage des Bezirksamtes festschreibt.
    Auch bei Anerkennung der Notwendigkeit, wegen zurückgehender Schülerzahlen Schulstandorte zusammenzuführen, müssen die Entscheidungen wirtschaftlich sinnvoll sein.
    Warum soll das Coppi-Gymnasium aus dem Römerweg mit dem Kant-Gymnasium am Standort in der Lückstraße fusionieren, nur um einem Umzug des Forster-Gymnasiums an den Römerweg Platz zu machen? Das macht wirtschaftlich keinen Sinn, weil ein aufwändiges Umzugskarussell in Gang gesetzt würde.
    Dieses Geld sollte vielmehr für die Sanierung der langfristig sicheren Schulstandorte genutzt werden. Die dort notwendigen Investitionen müssen endlich zeitnah erfolgen.
  4. dass die Ortsteile unseres Bezirks, die einen Zuzug von Familien mit Kindern verzeichnen, ihre weiterführenden Schulen behalten.
    Der vom Bezirksamt erst mit großer zeitlicher Verzögerung ab 2010 geplante Umzug des Forster-Gymnasiums hätte zur Folge, dass Karlshorst für Jahre ohne weiterführende Schule bliebe. Außerdem steht zu befürchten, dass der spätere Umzug des Forster-Gymnasiums aus finanziellen Gründen gar nicht umgesetzt und damit der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zum Erhalt des Standortes unterlaufen wird.

Und noch ein weiterer Grund bewegt uns zu unserem Engagement. Vor dem Hintergrund des unseligen Rufes unseres Bezirkes als Hort der Rechtsextremisten und besonderer Aktivitäten von Neo-Nazis wäre es genau das falsche politische Zeichen, den antifaschistischen Schulnamen der von den Nazis ermordeten Widerstandskämpfer Hans und Hilde Coppi zu tilgen.

Auch das wäre eine Folge des bisherigen Bezirksamtsbeschlusses, gegen den wir mit dem Bürgerentscheid antreten. Gesicht zeigen, heißt die Alternative!“

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5. Verlauf

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens stellten am 30. Dezember 2005 beim Bezirksamt Lichtenberg einen Antrag auf Durchführung eines Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids.

30.12.2005
PM der Initiative zur Durchführung eines Bürgerentscheids
Bürgerbegehren zum Erhalt des Coppi-Gymnasiums gestartet

Das Bezirksamt Lichtenberg bewilligte diesen Antrag am 24. Januar 2006.

24.01.2006
PM der Initiative zur Durchführung eines Bürgerentscheids
Bürgerbegehren zum Erhalt des Coppi-Gymnasiums zulässig

15.02.2006
Vorlage des Bezirksamts für die BVV zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Zusammenlegung Kant- und Coppi-Gymnasium

Anfang Februar 2006 wandten sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens in einem Offenen Brief an die Bürgerinnen und Bürger Lichtenbergs. Darin wurde das Verfahren von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid erklärt und das Anliegen des Bürgerbegehrens für den Erhalt des Coppi-Gymnasiums vorgestellt.

Zeitgleich begann die Unterschriftensammlung. Die Schülerinnen und Schüler des Coppi-Gymnasiums waren nicht nur in ihrem Wohnumfeld unterwegs, sondern in allen Teilen des Bezirks, insbesondere an den Verkehrsknotenpunkten, um mit den Lichtenbergerinnen und Lichtenbergern ins Gespräch zu kommen. Unterstützt wurden sie von Eltern, Freunden und Bekannten, aber auch von Gewerbetreibenden, die Unterschriftenlisten in ihren Geschäftsräumen ausgelegt hatten. Unterstützung kam auch vonseiten der politischen Parteien in Lichtenberg (mit Ausnahme der Linkspartei.PDS).

Lt. § 45 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BzVG) mussten innerhalb von sechs Monaten Unterschriften von mindestens drei Prozent der Wahlberechtigten (ab 16 Jahren) zusammengetragen werden. Bezogen auf den Bezirk Lichtenberg mit rund 200.000 Wahlberechtigten waren das ca. 6.000 Unterschriften. Bereits acht Wochen nach Beginn der Sammlung war diese Stimmenzahl erreicht. Nachdem weit mehr als 11.000 Unterschriften beisammen waren, wurden die Unterschriftenlisten am 16. Mai 2006 an Bezirksbürgermeisterin Christina Emmrich übergeben.

16.05.2006
PM der Gesamtelternvertretung
10/2006 Weit mehr als 11.000 Unterschriften
für den Erhalt des Coppi-Gymnasiums

Nach Auszählung der Unterschriften erklärte das Bezirksamt Lichtenberg-Hohenschönhausen am 13. Juni 2006 das Bürgerbegehren für zustande gekommen. Mit dieser Entscheidung setzte eine Art aufschiebende Wirkung ein, d. h. es durften vonseiten des Bezirksamts und der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) keine Aktivitäten in Richtung Fusion unternommen werden (§ 45 Abs. 5 BzVG).

Gemäß § 46 Abs. 1 BzVG hatte die BVV Lichtenberg nun die Möglichkeit, a) der Intention des Bürgerbegehrens zu folgen, b) mit seinen Initiatoren einen Kompromiss zu finden – in beiden Fällen wäre der Bürgerentscheid entfallen – oder c) eine konkurrierende Vorlage zur Abstimmung zu stellen. Die von der Linkspartei.PDS dominierte BVV hat die ersten beiden Varianten von vornherein nicht erwogen, sondern eine konkurrierende Vorlage vorgelegt, die gemeinsam mit der Vorlage der Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Bürgerentscheid zur Abstimmung gestellt wurde:

Stimmzettel

Weitere Informationen:

Kritische Anmerkungen zur konkurrierenden Vorlage
Endspurt zum Bürgerentscheid

Aus organisatorischen und finanziellen Gründen bot sich der 17. September 2006 als optimaler Termin an. An diesem Tag fanden die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen statt.

14.09.2006
PM der Initiative zur Durchführung eines Bürgerentscheids
12/2006 Endspurt zum Bürgerentscheid
für den Erhalt des Coppi-Gymnasiums

Am Bürgerentscheid beteiligten sich 100200 Wahlberechtigte des Bezirks, mehr als dreimal so viele, wie lt. § 47 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BzVG) erforderlich gewesen wären. Da sowohl die Abstimmungsfrage A als auch die Abstimmungsfrage B mehr Ja- als Nein- Stimmen erhalten hat, galt nach § 47 Abs. 2 BzVG die Vorlage als angenommen, die von der Mehrheit der Abstimmenden vorgezogen wurde. Mit einer Mehrheit von 9 339 Stimmen war dies nach der Abstimmungsfrage C der durch Bürgerbegehren beantragte Bürgerentscheid.

19.09.2006
PM der Initiative zur Durchführung eines Bürgerentscheids
13/2006 Bürgerentscheid für Erhalt
des Coppi-Gymnasiums erfolgreich

Im Ergebnis wurde daher folgender Bürgerentscheid angenommen:
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Hans- und Hilde- Coppi- Gymnasium (Römerweg 30-32) an seinem bisherigen Standort zu erhalten sowie seinen Beschluss Nr. 047/2005. das Coppi-Gymnasium mit dem Kant-Gymnasium am Standort des Kant-Gymnasiums zusammenzulegen und das Forster-Gymnasium an den bisherigen Standort des Coppi- Gymnasiums zu verlegen, aufzuheben.“

Das Bezirksamt ist dieser Forderung mit seinem Beschluss vom 21.11.2006 nachgekommen.

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